OSTASIEN Verlag
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Postscript des Übersetzers. Nach Erscheinen verfaßt

   
„Verstaubte Geschichten “ hat ein Kenner der heutigen chinesischen Literatur zu diesem Buch gesagt.

Das stimmt. Was hier berichtet wird, Chaos, Mord, Elend, liegt alles 30 und mehr Jahre zurück. China hat sich seitdem völlig verändert. Recht und Ordnung sind längst wiederhergestellt. Die Leute sind zu Geld gekommen.

Leider weht jetzt der Staub weg. Dazu drei Fälle, ein offener Brief.
                  

 

                  

Erster Fall: Gao Zhisheng

                  
                    
Gao, erfolgreicher Anwalt, hat immer wieder Fälle armer Mandanten unentgeltlich übernommen, insbesondere Fälle von Wanderarbeitern und enteigneten Bauern. 2004 und 2005 hat er in drei Offenen Briefen die Verfolgung einer Art Sekte kritisiert, die yogaähnliche Übungen propagiert. Diese Sekte war in den 1990er Jahren sehr stark gewachsen. In einer nicht genehmigten Großdemonstration hatte sie 1999 amtliche Anerkennung gefordert. Darauf hatte die Regierung sie im Juli 1999 verboten. Seitdem haben die Gerichte immer wieder Anhänger dieser Sekte verurteilt, weil sie „in einer heterodoxen Sekte staatliches Recht verletzen “ - Verstoß gegen § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches. Das Oberste Volksgericht erläuterte am 9.10. 99, mit „heterodoxen Sekten “ seien „die Gesellschaft gefährdende rechtswidrige Organisationen gemeint, die, unter dem Vorwand von Religion, Qigong u. a. errichtet, ihre Anführer vergöttern, um abergläubische heterodoxe Lehren zu produzieren und zu verbreiten und so andere Menschen aufzustacheln und zu betrügen, Mitglieder zu werben und unter ihre Kontrolle zu bringen. “ Da besagte Sekte ihren Gründer als „Meister “ verehrt, erfüllt sie das Tatbestandsmerkmal der „Vergötterung von Anführern “. (Angesichts mancher Bilder im Netz* ist hier zu ergänzen: Das Oberste Volksgericht zielt mit dieser Erläuterung nicht auf chinesische politische Parteien.) Meist werden Sektenanhänge jedoch nicht vor Gericht gebracht, sondern polizeilich insbesondere mit Arbeitserziehung bestraft. Dabei werden sie oft mißhandelt, es werden ihnen sogar zwangsweise Organe zu Transplantationen entnommen.**

Nach Erscheinen von Gaos erstem offenem Brief erhielt er einen Anruf: „Gao Zhisheng, du kennst ja so viele Tatsachen. Wir kennen auch so einige Tatsachen. Zum Beispiel, wo deine Kinder zur Schule gehen, welchen Bus sie da jeden Tag nehmen… “ 2006 schrieb er, seit dem 15.8.2005 sei mindestens ein Polizist täglich „auf Schritt und Tritt meinem damals keine drei Jahre alten kleinen Sohn gefolgt; 6 bis 10 Polizisten und Polizistinnen begleiten seit Monaten ununterbrochen wie Schatten meine zwölfjährige Tochter, selbst in der Schule, im Klassenzimmer während des Unterrichts. Meine Verwandten werden von der Polizei beschattet und überwacht, nach Belieben auch mal rechtswidrig festgesetzt. Meine Frau und meine Kinder sind oft auch geschlagen worden. “ Anfang 2006 wurde versucht, Gao mit einem Verkehrsunfall umzubringen. Das mißlang. Laut Gao hat der „Zentrale Politjuristische Ausschuß “*** im Februar 2006 für den Fall Gao eine Sonderfallgruppe mit Polizisten, Richtern und Staatsanwälten gebildet. Am 15.8.2006 wurde Gao in Shandong von einer maskierten Gruppe ergriffen, verprügelt, nach Peking transportiert und dort der Polizei übergeben. Am 21.9.2006 wurde er wegen „Aufstachelung zum Umsturz der Staatsgewalt “ formell festgenommen, dann vor Gericht angeklagt. Am 12.12.2006 hat das Erste Volksgericht der Mittelstufe in Peking öffentlich seinen Fall verhandelt. Ab seiner Ergreifung am 15.8. bekamen Gaos Angehörige ihn nicht mehr zu Gesicht, auch von dieser öffentlichen Verhandlung wurden sie und sein Verteidiger nicht unterrichtet. Am 21.12.2006 wurde er zu 3 Jahren Haft auf 5 Jahre Bewährung verurteilt und freigelassen. In den 129 Tagen seit dem 15.8. war er nach seinen Angaben 600 Stunden an den Händen gefesselt, wurde über 590 Stunden auf einem eisernen Stuhl fixiert und über 800 Stunden gezwungen, mit gekreuzten Beinen auf dem Boden zu sitzen, um über seine Verbrechen nachzudenken. Im September 2007 wurde er nochmals festgenommen und 10 Tage lang gefoltert. Im Februar 2009 wurde er wieder ergriffen und verschwand. Seine Frau und die Kinder wurden weiter ständig beschattet und beleidigt, die Tochter versuchte sich umzubringen. Darauf ging seine Frau mit den Kindern heimlich über die Grenze und floh in die USA. Im März 2010 tauchte Gao wieder in Peking auf und sagte, er sei verurteilt, aber bereits wieder freigelassen worden. Er könne nicht weiterkämpfen, er hoffe nur, seine Angehörigen wiedersehen zu können. Am 20.4.2010 verschwand er erneut. Zuletzt wurde er in Begleitung von Polizisten gesehen.
                  

 

                  

Zweiter Fall: Ai Weiwei

                  
                    
Der berühmte Künstler Ai Weiwei hat oft mit großem Mut gesellschaftliche Probleme aufgegriffen. Seine Kritik hat in den Medien stets viel Beachtung gefunden. Auf Twitter sind ihm über 80.000 Menschen gefolgt; bis April 2011 hat er meist mehrmals täglich Botschaften ins Netz gesetzt, darunter nicht selten Kritik an Behörden.

Nach dem Erdbeben 2008 in Sichuan stellte Ai auf einer Reise in das Katastrophengebiet fest: Es hatte Bebenwarnungen gegeben, die auch den Behörden vorlagen, doch weil man in der Provinzregierung anscheinend befürchtete, mit Erdbebenwarnungen in der Provinz geplante Aktivitäten zu den olympischen Spielen zu behindern, verbreitete die Provinzregierung auf ihrer Netzseite am 9.5.2008, solche Warnungen seien unsinnige Gerüchte. Infolgedessen wurde der Schulunterricht nicht eingestellt, und am 12.5., dem Tag des Bebens, waren dann viele Kinder in einstürzenden Schulen umgekommen. Daß so viele Schulen einstürzten, lag daran, daß sie rasch und schlampig gebaut, sog. „Bohnenquark-Bauten “ waren. Ai organisierte eine große Untersuchung und veröffentlichte die Namen und Adressen von Tausenden umgekommener Kinder und wie sie umgekommen waren. Auch Tan Zuoren, ein bekannter Schriftsteller der Gegend, führte eine solche Untersuchung durch und veröffentlichte seine Ergebnisse. Ai, ebenso wie Tan, verlangte, daß die Verantwortung für das Verschweigen der Erdbebenwarnung und für „Bohnenquark-Bauten “ geklärt werden müsse. Daraufhin führte die Polizei Ermittlungen gegen Tan durch und stellte fest, daß er mit Partnern im Ausland in E-Mails diskutiert hatte, ob man zum 20. Jahrestag der Ereignisse auf dem Tiananmen-Platz (am 4.6.1989) zum Gedächtnis der Opfer eine Blutspende-Aktion durchführen solle, und daß er dazu 2007 auch einen Artikel im Ausland veröffentlicht hatte. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage wegen „Aufstachelung zum Umsturz der Staatsgewalt “. Am 8.12.2009, einen Tag vor der öffentlichen Gerichtsverhandlung gegen Tan in Chengdu, kam Ai nach Chengdu, um die Verhandlung mit anzuhören. Gegen Mitternacht drangen mehrere Dutzend Polizisten in sein Hotelzimmer ein, verprügelten und verletzten ihn erheblich (wegen der Folgen mußte er später in Deutschland operiert werden) und hielten ihn 11 Stunden lang im Hotel fest, sodaß er nicht an der Verhandlung gegen Tan teilnehmen konnte. Da über hundert Polizisten die Plätze im Gerichtssaal besetzt hatten, kam auch sonst kaum jemand anders hinein. Tan wurde zu 5 Jahren Haft verurteilt.

2001 verpachtete die Wirtschaftsgenossenschaft des Dorfes Changdian (in der Gemeinde Jinzhan, im Pekinger Stadtbezirk Chaoyang) ein Stück Land an die nicht lange zuvor errichtete „Peking-Zhengyang- Bau-GmbH “ (kurz: ZG) für 30 Jahre. 2007 errichtete die ZG auf diesem Land den „Schöpferischen Zhengyang-Kunstbezirk “. Ateliers und Wohnräume in diesem Kunstbezirk wurden über die im Juni 2006 gegründete „Hanshi yizhou (Peking) GmbH zur Entwicklung internationaler Kultur und Kunst “ (kurz: HG) an einige Dutzend Bildhauer und andere Künstler vermietet. Gesetzlicher Vertreter der ZG wie der HG war damals ein gewisser Zhang Rongyi. Hauptaktionäre der ZG sollen zwei hohe Polizeibeamte gewesen sein.

2009 nahm der Bezirk Chaoyang die „Urbanisierung “ von Jinzhan und 6 weiteren Gemeinden - 26 qkm mit 170.000 Bewohnern - in Angriff. Nach dem Plan sollten die Bauernhöfe des Gebiets eingezogen, die Bauern in Wohnblocks umquartiert und das auf diese und andere Weise freigezogene Land für Unternehmen, Wohnblocks, Grünflächen usw. genutzt werden. In und um Changdian sollten Wohnblocks für Bauern und ein Industriegebiet für die Herstellung von Kreditkarten entstehen und die Flächen für hochrangige „Urlaubsbezirke “, Golfplätze u. ä. erweitert werden. Die Künstler hörten davon und befürchteten, daß auch ihr Kunstbezirk geräumt werden würde. Auf Nachfrage versicherten aber die HG ebenso wie die Gemeinderegierung von Jinzhan, es bestehe keine solche Gefahr. Ende November jedoch rief die HG mehrere Künstler an, alle müßten bis zum 5.12. verschwinden. Die Mietverträge der Künstler waren noch bei weitem nicht abgelaufen, sie weigerten sich. Darauf begann die ZG mit Angriffen auf die Künstler. Eigentum wurde zerstört, Menschen verletzt; am 20.12. wurden Strom, Wasser und Fernheizung abgestellt. Im Januar 2010 erhoben 40 Künstler wegen der Verletzung ihrer Mietverträge Zivilklage gegen die HG. In der Verhandlung erschien eine Angestellte der HG als deren Vertreter. Sie erklärte, sie könne die Leitung der HG nicht erreichen; die HG sei praktisch nicht mehr tätig und habe kein Vermögen; sie selbst habe seit Monaten kein Gehalt mehr bekommen. Die Gemeinderegierung von Jinzhan nahm dann Verbindung zu den Künstlern auf und versprach ihnen 5 Mio. Yuan und die Umzugskosten - wenn sie bis zum Frühlingsfest (am 14.2.) alle auszögen und die Klage gegen die HG zurücknähmen.

Am 22.2. um 2 Uhr morgens griff eine Schlägertruppe von etwa 80 Mann, unterstützt von einem Bagger und anderen Wagen der ZG, den Kunstbezirk an, verwüstete Gebäude und verletzte mehrere Künstler schwer. Die alarmierte Polizei kam nach 20 Minuten, die Schläger zogen unbehelligt ab. Am Nachmittag führte Ai Weiwei, der in der Nähe lebt, 13 Künstler mit einem Banner „Gebt uns unsere menschliche Würde zurück “ die Chang’an-Straße im Herzen von Peking entlang. Der kleine Umzug fand große Aufmerksamkeit in- wie ausländischen Medien. Zhang Rongyi, sein Stellvertreter und der Organisator der Schläger wurden für kurze Zeit festgenommen, zu einem Strafverfahren kam es dann allerdings nicht.

Das große Aufsehen, das Ai mit diesen Aktionen erregte, soll die Karriere führender Kader in Sichuan und der erwähnten zwei hochrangigen Polizisten in Peking ernstlich gefährdet und höhere Gönner dieser Leute zu der Ansicht gebracht haben, man müsse diesen aufmüpfigen Künstler endlich Mores lehren. Am 3.4.2011wurde Ai auf dem Pekinger Flughafen festgenommen und verschwand bis zum 22.6. Während dieser Zeit wurde seiner Frau an einem ihr unbekannten Ort einmal ein kurzes Gespräch mit ihm erlaubt. Am 22.6. wurde er, da er die ihm vorgeworfene riesige Steuerhinterziehung gestanden habe, die Steuern nachzahlen wolle und krank sei, gegen Kaution freigelassen, unter zwei Bedingungen: er dürfe ohne Genehmigung Peking nicht verlassen; er dürfe „mindestens ein Jahr lang “ sich über Medien und im Netz nicht äußern. (Es heißt, er habe gestanden, nachdem man ihm das Video einer „Vernehmung “ von Gao Zhisheng vorgeführt habe.)
                  

 

                  

Dritter Fall: Die Jesus-Familien

                  
                    
Ab 1927 breiteten sich in den Dörfern insbesondere in Shandong und Anhui die Jesus-Familien aus. Das waren kleine Kollektive, deren Mitglieder ihr gesamtes Vermögen der „Familie “ gaben und dann, ähnlich wie in den Volkskommunen ein halbes Jahrhundert später, die Felder gemeinsam bebauten, auch Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser betrieben. Wirtschaftlich waren sie außerordentlich erfolgreich; religiös waren sie Pfingstgemeinden, die täglich vier, fünf Stunden Gebetsgottesdiensten widmeten, bei denen ekstatisch gebetet, Zeugnis wundersamer Träume und Visionen abgelegt, auch „in Zungen geredet “ und vor allem viel gesungen wurde – (noch 50 Jahre später stimmte eine alte Dame, die mir von ihrer Zeit in einer solchen Familie erzählte, sogleich begeistert evangelische Kirchenlieder an). Sie kooperierten mit anderen protestantischen Gruppen, nutzten auch deren Kirchen z.B. für Taufen. Die Kommunisten waren den Jesusfamilien willkommen, denn sie glaubten, daß die kommunistische Verwaltung der Dörfer ihren Gemeinden entsprach; sie schickten eine „Sanitätstruppe zum Widerstand gegen die USA und zur Hilfe für Korea “ in den Koreakrieg. Doch den Kommunisten waren die Jesusfamilien nicht willkommen. Sie schickten eine „Arbeitsgruppe “ in die Jesusfamilie des Gründers, die feststellte, daß die Jesusfamilien geistig hinter der Zeit zurückgeblieben und keine zum Sozialismus passenden Protestanten waren und sich in die sozialistische Ordnung nicht einfügen ließen. 1952 hielt man gegen den Gründer eine dreitägige „Anklageversammlung “ ab; weil er krank war und deshalb etwas besseres Essen bekommen hatte, wurde seine feudale Einstellung festgestellt, und er wurde von einem Gericht zu 10 Jahren Haft verurteilt (er starb 1957). Die Jesusfamilien wurden verboten und ein Teil ihrer Mitglieder ebenfalls abgeurteilt, vor allem dann während der Kulturrevolution. 1979-80 wurden sie alle freigelassen. Viele nahmen ihre religiösen Aktivitäten wieder auf. Während des „harten Schlags “ (1983/4) wurden einige erneut festgenommen und z. B. in Fangcheng (Henan) wegen der „Störung der gesellschaftlichen Ordnung durch rechtswidrige religiöse Propaganda über die Grenzen von Kreis und Provinz hinweg “ gut 40 Personen verurteilt. Über die Errichtung von Hausgemeinden breiteten sich die Jesusfamilien jedoch wieder aus. In Duoyigou (Kreis Weishan, Shandong) bauten sie eine Kirche, die 1992 dreitausend Gemeindemitglieder hatte. Etwa 60 davon nahmen wieder ein gemeinsames Leben in einem Kollektiv auf, das Kaninchenzucht betrieb. Am 7.6.1993 wurde die Kirche mit Baggern eingeebnet; ein Führer der Gemeinde, Zheng Yunsu, wurde wegen „Störung der gesellschaftlichen Ordnung “ und „Betrug “ zu 12 Jahren Haft verurteilt (und am 26.5.1999 begnadigt). Anderswo wurden mehrheitlich von Angehörigen der Jesusfamilien bewohnte Dörfer und für die Freigabe hohe Geldbußen erhoben, usw.
                  
                    
Diese Fälle sind nur Beispiele. Es gibt immer mehr derartige Fälle. Prof. He Weifang von der juristischen Fakultät der Peking-Universität hat vor kurzem in einem offenen Brief aufgezeigt, was sich hier entwickelt.
                  

 

                  
Prof.He Weifang                   

 

                  
Für die Herrschaft des Rechts, für ein Ideal in unseren Herzen                   

 

                  
-- Offener Brief an die Juristen von Chongqing --                   
                    

Verehrte Kollegen!

Seit gut einem Jahr überlege ich, ob ich mich über einen offenen Brief mit Ihnen über meine Meinung zum „Schlag gegen Schwarz “ in Chongqing austauschen sollte. Ich habe in Blogs und anderen Medien schon mancherlei Kritik zu diesem und jenem vorgetragen, daher befürchtet mit allzu viel Gerede den Leuten auf die Nerven zu fallen, und geschwiegen. Neuerdings jedoch haben die Dinge in Chongqing eine zunehmend erschreckende Richtung genommen, sie bleiben mir wie Gräten im Halse stecken, es scheint mir, daß vieles, was in dieser Stadt geschieht, bereits die Grundprinzipien des Rechtsstaates gefährdet, und als Jurist und insbesondere als ein Jurist, der an der Justizreform von Anfang an beteiligt gewesen ist, scheint es mir nun dringend an der Zeit, und ich halte es auch für meine Pflicht, meine Zweifel, meine Kritik öffentlich zu machen.

Ein weiterer Grund für diesen Brief ist, daß Chongqing die Stadt meiner alma mater ist, die Stadt der Südwestlichen politisch-juristischen Hochschule [SWPJH], und an die Tage damals denke ich mit Sehnsucht zurück: Nach jahrelanger Mühsal habe ich hier 1978 mein juristisches Leben begonnen. Unsere Lehrer waren damals, als wir auf diese Hochschule kamen, ebenfalls gerade aus dem Schrecken des Jahrzehnts chaotischen Terrors auf den Campus zurückgekehrt. Wenn wir über die Szenen des Elends absoluter Rechtlosigkeit in der Kulturrevolution sprachen, konnten manche alte Lehrer ihre Tränen nicht zurückhalten. Wir Studenten hatten ja sämtlich ebenfalls die Kulturrevolution durchlitten. So haben wir alle damals gerade unser Fach, die Rechtswissenschaft, als etwas sehr Wertvolles angesehen. Wir begriffen, daß wir vor dem Aufbau der Rechtsordnung unseres Vaterlandes standen und hofften, uns möglichst rasch an diese große Aufgabe machen zu können, um dazu beizutragen, die Rechte und die Freiheit der Bürger zu gewährleisten, und wir waren entschlossen, niemals eine Wiederholung der Tragödie der Kulturrevolution auf diesem Boden zuzulassen.

Inzwischen aber sind drei Jahrzehnte vergangen, und nun geschehen in dieser uns so vertrauten Stadt Dinge, viele Dinge, in denen sich auf einmal der Fluß der Geschichte umzukehren, die Kulturrevolution wieder aufgeführt zu werden scheint. Die Ideale der Rechtsordnung gehen unter. Jawohl, ich meine den „Schlag gegen Schwarz zur Ausrottung des Bösen “, der nun schon gut zwei Jahre läuft (dazu gehört natürlich auch das „rote Lied “, aber darüber will ich erst einmal nicht reden). Wir sehen in diesem ganzen „Schlag gegen Schwarz “, wie Recht mit einer Kampagne durchgesetzt, wie die Justiz mit Getöse eingesetzt wird. Innerhalb von nur 8 Monaten sind, nachdem die Allgemeinheit von den Behörden zu anonymen Anzeigen - sogenannten „Briefen und Meldungen der Massen “ - angefeuert worden ist, auf der Grundlage solcher Anzeigen fast 5000 „schwarz infizierte “ Personen festgenommen worden. Darauf sind dann mehrere hundert „Sonderfallgruppen “ schlagartig in Aktion getreten und haben mit „Chongqinger Geschwindigkeit “ gleich ganze Gruppen en gros festgenommen, angeklagt und abgeurteilt. Im Fall Wen Qiang hat das vor dem Urteil in 2. Instanz auf der offiziellen Netzseite des Obersten Volksgerichts aufgetauchte Tagebuch [des Vorsitzenden der Kammer in 1. Instanz,] des Richters Wang Lixin deutlich gezeigt, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht hier gemeinsam, ohne Abgrenzung von einander diesen Fall erledigt haben. Und nicht nur das; die sogenannte „Gruppe der drei Chefs “ tritt fast öffentlich auf: In vielen bedeutenden Fällen versammeln sich die Vorsitzenden von Gericht und Staatsanwaltschaft und der Polizeichef und gleichen sich ab. Das Urteil steht schon fest, bevor das Verfahren überhaupt eröffnet wird, verhandelt wird die Sache dann nurmehr so im Durchlauf. Die vom System geforderte gegenseitige Kontrolle der drei Organe entfällt damit völlig. Verehrte Kollegen, meinen Sie nicht, daß eine solche Vorgehensweise völlig gegen den in der Verfassung und der Strafprozeßordnung unsres Landes klar festgelegten Grundsatz der Unabhängigkeit der staatsanwaltschaftlichen Gewalt und der rechtsprechenden Gewalt verstößt?

Im Verfahren im Fall Li Zhuang konnten wir klar sehen, wie von der grundlegenden Unabhängigkeit des Gerichts nichts, aber auch gar nichts geblieben ist. Während der Verhandlung vor Gericht haben Li Zhuang und sein Verteidiger verlangt, daß die Zeugen vor Gericht erscheinen und ihre Aussage machen sollten. Ich glaube, daß der vorsitzende Richter, Fu Mingjian, genau weiß, wie wichtig die persönliche Befragung eines Zeugen ist - denn Sie, Herr Fu, haben in Chongqing in Ihrer Magisterarbeit an der SWPJH eben die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens von Zeugen vor dem Gericht behandelt. Ihre Kammer hat diese Forderung des Angeklagten und seines Verteidigers jedoch einfach abgelehnt, mit der Begründung daß die Zeugen nicht vor Gericht zu erscheinen wünschten. Ich bitte Sie, verehrte Kollegen, doch mal die Strafprozeßordnung darauf durchzusehen, ob das Erscheinen von Zeugen vor Gericht von ihren Wünschen abhängt? Überdies saßen die 7 entscheidenden Zeugen in diesem Fall sämtlich in Haft, waren in Chongqing in der Hand der Exekutive; es war also sehr gut möglich, daß ihre dem Gericht vorgelegten schriftlichen Aussagen erfoltert oder sonstwie mit Drohungen oder Versprechungen erzielt worden waren, es war unabdingbar, sie im Kreuzverhör persönlich zu überprüfen, erst damit hätte man sich wirklich Klarheit darüber verschaffen können, ob Li Zhuang wirklich, [wie ihm vorgeworfen wurde,] jemand zu falschen Aussagen angestiftet hatte. Aber das Bezirksgericht von Jiangbei - das Gericht übrigens, an dem ich während meines Studiums mein Praktikum abgeleistet habe - dies Gericht hat unbeirrt gestützt ausschließlich auf diese nicht nachprüfbaren sogenannten Zeugenaussagen sein Schuldurteil gefällt.

In der zweiten Instanz kam es dann zu einer mehr als sonderbaren Szene: Während Li Zhuang in erster Instanz entschlossen alles abgeleugnet hatte, gab er in zweiter Instanz plötzlich alles zu. Wir sind außerstande zu ergründen, was hinter diesem Spiel gestanden haben mag; jedenfalls hat, als das Gericht dann verkündete, aufgrund des Geständnisses von Li Zhuang werde die Strafe nun von zweieinhalb Jahren auf anderhalb Jahre Haft ermäßigt, Li Zhuang, der sich offensichtlich betrogen und erniedrigt fühlte, wütend gebrüllt: „Mein Geständnis war falsch! Ich hoffe, das Gericht verurteilt mich nicht aufgrund dieses Geständnisses, zu diesem Geständnis bin ich von der Polizei und der Staatsanwaltschaft von Chongqing verleitet worden! “ (so nach dem Bericht des Jingji guancha - Netzes vom 9.2.2010). Seine Worte stellten klar, daß er nicht wirksam gestanden hatte; damit war der Strafmilderung im Urteil 2. Instanz die Grundlage entzogen. Gerechte Richter hätten daraufhin die Verkündung des Urteils 2. Instanz aussetzen und klären müssen, ob Lis Geständnis auf seinem freien Willen beruht oder ob dahinter tatsächlich ein Handel - Geständnis gegen Bewährungsstrafe - gestanden hatte. Jedenfalls hätte das Gericht nach dem eindeutigen Widerruf des Geständnisses aufgrund dieser neuen Sachlage ein neues Urteil fällen müssen. Hätte es dann die in 1. Instanz festgestellten Tatsachen bestätigt, so hätte es das Urteil 1. Instanz aufrechterhalten müssen, statt es abzumildern. Natürlich hätte aber, falls der Angeklagte von Polizei und Staatsanwaltschaft zum Geständnis verleitet worden war, das Gericht auch die Verantwortung der betreffenden Beamten für diese Behinderung der Justiz klären müssen. Doch das Erste Volksgericht der Mittelstufe von Chongqing ließ den wütenden Angeklagten von der Gerichtspolizei abführen und das aufgrund eines unwirksamen Geständnisses gefällte Urteil ungerührt bestehen. Warum wohl?

Man hatte in Chongqing zum Verfahren gegen Li Zhuang offensichtlich vorweg sehr sorgfältig seine Hausaufgaben gemacht. Auch die Rechtswissenschaft hat sich da nicht heraushalten können. Vor Ort, bei der Gerichtsverhandlung [in 1. Instanz], waren als Zuhörer eingeladene Rechtsgelehrte anwesend. Am 30. Dezember [2009] dauerte die [erste] Verhandlung [von morgens 9 Uhr 10 Minuten] bis nach ein Uhr am nächsten Morgen, [am 31.12.]. Unmittelbar anschließend an das Ende dieser Vorstellung konnte man in einem Raum des Gerichtsgebäudes die direkte Videoübertragung einer danach im Verhandlungsraum die Nacht durch abgehaltene von den „zuständigen Stellen “ einberufene Juristendiskussion des Falles verfolgen. Und wer waren diese „zuständigen Stellen “? Wie der in tiefer Nacht dazugeholte Prof. Mei Chuanqiang von der SWPJH später dem Wochenblatt Nanfang zhoumo sagte, handelte es sich um den Politjuristischen Ausschuß des städtischen Parteikomitees. Am Folgetag brachte die Tageszeitung Chongqing ribao dann das Protokoll der Gerichtsverhandlung und eine Zusammenfassung der Äußerungen der Rechtsgelehrten, die das Verfahren energisch unterstützt und sämtliche von Li Zhuang und seinem Anwalt in der Verhandlung erhobenen Einwände zurückgewiesen hatten. Also: Das Gericht der Grundstufe verhandelt einmal, der Politjuristische Ausschuß des Stadtparteikomitees ergreift höchsteigenhändig das Steuer und ruft zur Diskussion darüber in tiefer Nacht eine Gelehrtenversammlung ein, und das amtliche Organ des Stadtparteikomitees stützt das gleich ab. Wer angesichts von alledem noch glaubt, daß ein solche Verhandlung und danach auch die Verhandlung in zweiter Instanz vor dem 1.Volksgericht der Mittelstufe von Chongqing eine von Anfang bis Ende unabhängige Rechtsprechung und ein ordentliches Verfahren darstellen, der muß schon geradezu lächerlich naiv sein.

Das Problem hier besteht darin, daß ohne das Begleitorchester der Juristen dieses ganze Justizspektakel nicht glatt über die Bühne gegangen wäre. Die Beteiligten werden sich vielleicht damit verteidigen, daß im gegenwärtigen System der einzelne zwar innerlich zweifeln, ja Widerstand leisten möge - aber wie könne er sich denn dem Druck der ihm zugeteilten Rolle entziehen? Gewiß, das ist wahrhaftig eine sehr verwickelte Frage. Aber es besteht immer noch ein klarer Unterschied zwischen negativer Folgsamkeit und aktivem Mitmachen. Daß so manche Staatsanwälte, die eine strikte Rechtserziehung durchlaufen haben, in dieser Weise ohne jede Rücksicht auf Rechtsbegriffe geradezu schöpferisch rechtswidriges Verhalten indossieren, jagt einem kalte Schauer über den Rücken, es zeigt, das kann man wohl sagen, daß hier die Rechtserziehung versagt hat.

Hier besonders hervorzuheben ist das enttäuschende Verhalten einiger Rechtsgelehrter in Chongqing. Man mag ja noch sagen, daß den Praktikern von ihrer Stellung her nichts anderes übriggeblieben ist, als höheren Weisungen Folge zu leisten, aber die Wissenschaftler hätten durchaus wenigstens in bescheidenem Umfang ihre Unabhängigkeit wahren können. Du magst ja Handlungen, die Grundprinzipien der Herrschaft des Rechts mit Füßen treten, nicht direkt laut kritisieren wollen, aber zumindest hast du das Recht zu schweigen. Die Rechtsgeschichte nicht weniger Länder der Welt zeigt, wie die Rechtswissenschaft beim Schutz der Herrschaft des Rechts die Aufgabe, den Praktikern mit der Theorie und mit ihren Kenntnissen den Rücken zu stärken, und gleichzeitig die heilige Pflicht übernommen hat, den, wie Ihering sagte, „Kampf ums Recht “ zu führen. Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz, Verletzungen des rechtlichen Verfahrens, Verletzungen der Rechte und der Freiheiten der Bürger muß die Rechtswissenschaft klar und entschlossen kritisieren und sich widersetzen. Das Traurige aber ist, daß manche Kollegen dies nicht auf ihrer Agenda haben, sondern zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht einmal das Urteil erster Instanz ergangen ist, in einem amtlichen Organ in einen kollektiven Lobgesang einstimmen und einhellig den fünf Verfahrensgrundsätzen zuwiderlaufende Auffassungen veröffentlichen. Schauen Sie sich doch an, was von Leuten aus allen möglichen Bereichen im Netz dazu gesagt worden ist, und in welchem Grade das dem Ruf der Rechtswissenschaft und ganz besonders dem Ruf der SWPJH geschadet hat! Ich verstehe nicht, welche Motive Sie eigentlich dazu getrieben haben, so zu handeln.

Abschließend möchte ich dem Leiter der Chongqinger Polizei, Herrn Wang Lijun, ein paar Worte sagen. Im November 2010 sind Sie von der SWPJH zum Doktorandenbetreuer bestellt worden. Ebenso ist es mir ergangen. Aus Ihrer Kurzbiographie ersehe ich ferner, daß Sie Referent am strafrechtlichen Institut der juristischen Fakultät der Peking-Universität sind. Auch das haben wir gemeinsam. Deshalb kann ich mit Ihnen wohl in einen Meinungsaustausch unter Wissenschaftlern eintreten. Da Sie als Polizeichef die „Schlag gegen Schwarz “ - Kampagne zum Schwerpunkt Ihrer Arbeit gemacht haben, spielen Sie dabei eine besonders auffällige, man könnte sagen, die entscheidende Rolle. Angesichts dieser von Ihnen geführten, wie ein ungeheures Gewitter hereingebrochenen Kampagne hege ich gewisse Befürchtungen.

Erstens. Wenn der Grundgedanke dieser Kampagne so etwas wie eine Säuberung der Gesellschaft sein sollte, kann das gefährliche Ergebnisse zeitigen. Die menschliche Natur hat nun einmal einige Besonderheiten, die sich nicht ändern lassen. Eine gesunde Gesellschaft mag nicht umhin können, gegenüber einigen menschlichen Schwächen eine duldsame Haltung einzunehmen, zumal zwischen Ordnung und Freiheit eine intrinsische Spannung besteht. Betont man allzu sehr die Ordnung, so wird die Sache einseitig - die Freiheit leidet Schaden.

Zweitens. Wir alle verabscheuen Unterweltsyndikate, sog. „schwarze Gesellschaften “, und heißen es gut, daß gegen solche Straftaten das Recht eingesetzt wird, aber dabei dürfen wir nicht übersehen, daß, wenn „schwarze Gesellschaften “ sich in einem, wie Sie es so gerne ausdrücken, derart beängstigenden Grade entwickeln konnten, dann mit Sicherheit deshalb, weil es in unserer „weißen Gesellschaft “ erhebliche Probleme gibt - wie, daß die Justiz nichts taugt; daß Unternehmen nur mit Hilfe außerrechtlicher Mittel ihre Geschäftstätigkeit absichern können. Gegen Schwarz loszuschlagen ist durchaus erforderlich. Aber um die Wurzel dieses Übels auszureißen, muß die Verwaltung stets nach dem Recht verfahren, muß eine Ordnung für eine gerechte Justiz bestehen.

Drittens. Wenn der Staat gegen Straftaten rechtwidrige Mittel einsetzt, wenn er z.B. foltert, um Geständnisse zu erpressen, wenn er Verdächtige ihrer Prozeßrechte beraubt, wenn er sogar so weit geht, daß manche Strafverteidiger Angst haben müssen und am Morgen nicht wissen, was am Abend sein wird, dann muß das zu schweren Übelständen führen. Wenn der Staat gegen das Verbrechen rechtswidrige Mittel einsetzt, führt das allgemein zu dem unguten Eindruck, daß „schwarz auf Schwarz eingeschlagen wird “ - letztlich, daß das Recht beim Stärkeren liegt. Allzu harte Strafen verstoßen überdies gegen die Erwartung, daß Gleiches gleich behandelt wird, und es bildet sich dann aus denen, deren Angehörige hingerichtet worden sind, und die deshalb ohnehin den Staat hassen, und aus denen, die eines Tages aus der Haft entlassen werden, allmählich eine fürchterliche antisoziale Kraft. Schon seit Jahren sind die Täter besonders bösartiger Verbrechen vielfach entlassene Sträflinge, die bei einem früheren „harten Schlag “ gegen das Verbrechen viel zu hart bestraft worden waren. Als jemand, der seit vielen Jahren bei der Polizei arbeitet, werden Sie das besser wissen als ich.

Viertens. Obgleich im gegenwärtigen System die Polizei mächtiger ist als die Justiz, wird, glaube ich, Ihnen als jemand, der Doktoranden der Rechtswissenschaft anleitet, doch bewußt sein, daß es ein wichtiges Kennzeichen der Herrschaft des Rechts in einem Land ist, wenn die Polizeigewalt durch die Justizgewalt gebunden ist. Die Polizeigewalt muß die Justizgewalt achten, sie muß sich der unabhängigen Aufsicht und Überprüfung auch durch die staatsanwaltschaftliche Gewalt unterwerfen, sie muß die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter schützen. Die Achtung vor einer unabhängigen Justiz ist für die Mächtigen ebenso wichtig wie für andere. Wen Qiang konnte sich des Wertes dieser Unabhängigkeit gar nicht bewußt werden, solange jedes seiner Schreiben dem Empfänger in den Händen brannte. Doch gestürzt und hinter Gittern dürfte ihm plötzlich zutiefst bewußt geworden sein, daß ohne eine unabhängige Justiz niemand sicher ist.

Verehrte Kollegen, während ich an diesem Brief schrieb, dachte ich oft an den Tod. Die einschlägigen Daten sind zwar nicht in Gänze veröffentlicht worden. Aber seit Beginn des „Schlages gegen Schwarz “ sind in Chongqing neben Wen Qiang noch viele andere zum Tode verurteilt und hingerichtet worden. Dem Tode kann niemand entgehen; aber es ist schließlich doch eine sehr schwerwiegende Angelegenheit, wenn jemand von der Gewalt des Staates seines Lebens beraubt wird. Im Netz sind Bilder vom Absingen „roter Lieder “ zu sehen, zu dem Ihre Stadt ihre Bürger organisiert, da werden rote Fahnen entfaltet, alles vor Augen ist in Rot getaucht. Die Farbe dieser Banner ist auch die Farbe des Blutes. „Rot singen “ und „Schwarzes schlagen “ übertünchen alles mit der gleichen Farbe und bringen einen unvermeidlich auf komplizierte Gedankenverbindungen. Nur, gleich ob nun ein Mensch sein Zeitalter beherrscht, oder ob er gebückt und geschmäht sein Leben fristet - sein Leben ist letztlich stets ein Leben zum Tode. Die zum Tode Verurteilten gehen nur ein paar Tage früher als die Lebenden. Wird jemand geköpft, erschossen, so hinterläßt das schreckliche Wunden, nur sind das Wunden, die nicht geheilt werden müssen. Sophokles, der große Dramatiker des alten Hellas, hat das klar gesehen. Gestatten Sie mir, diesen Brief mit seinen Sätzen zu schließen:

Wenn das von den Parzen bestimmte Schicksal sich zeigt,
dann, ohne Hochzeitsgesänge, Saitenspiel, Tänze
kommt zum Ausgang der Tod.
Ungeboren zu sein ist dem Menschen das Beste
und das Nächste: einmal geboren,
dorthin, woher er gekommen, schleunigst zurückzugehn.
Denn wenn er den Irrsinn der Jugend durchstanden
welchen Mühen kann er entgehn?
Neid, Zwietracht, Kampf, Krieg, Mord folgen einander
und zuletzt wird ihm das verhaßte Alter zu Teil,
ohnmächtig, krank, ohne Familie und Freunde.

Ich wünsche Ihnen Glück - mit Grüßen für die Herrschaft des Rechts

12.4.2011

                  
                    
Anmerkung: Der Verfasser begrüßt es, wenn dieser Text in traditionellen Medien ebenso wie im Netz übernommen wird, ganz besonders in dem Medien von Chongqing; es ist unnötig, sein Einverständnis einzuholen.                   

 

                  
Dieser Brief hat mich tief ergriffen.

Als ausländischer Jurist habe ich nach dem Ende der „Kulturrevolution “ mit größter Bewunderung verfolgt, wie rasch die chinesischen Kollegen sich aus tiefer Nacht befreit und aus dem Nichts eine beinahe vollständige Rechtsordnung aufgebaut haben. Aber wie Prof. He scheint auch mir, daß es in den letzten Jahren mit der Rechtsordnung in China zunehmend wieder bergab geht.

Das ist nicht der erste Rückschlag. Nach der absoluten Rechtlosigkeit bis 1974 war nicht zu erwarten, daß die Entwicklung völlig glatt verlaufen würde. Es heißt, daß nach dem Sturz der Viererbande, als die Justiz noch vom Militär kontrolliert wurde, einige wenige Vernehmer und Wärter, die inhaftierte Kader und Kaderangehörige während der Kulturrevolution grausam mißhandelt hatten, festgenommen und nach geheimer Untersuchung erschossen wurden (in Peking 17 Personen; dazu kamen noch einige Militärangehörige). Das gesamte Verfahren war geheim, „wer das Recht kennt und verletzt, wird in der Familie gestraft “; auch das Ergebnis wurde nicht bekanntgegeben. Unter den damaligen dramatischen Umständen war derartige „Familienjustiz “ vielleicht noch verständlich - einerseits war die Zahl der Betroffenen nicht groß, andererseits aber wußte in der Justiz doch bald jeder davon, und das wirkte abschreckend: Häftlinge wurden auf einmal wie Menschen behandelt.

Aber der „harte Schlag “ von 1983/84 war dann schon etwas anderes. „Jetzt, “ sagte Deng Xiaoping damals, „herrscht Ausnahmezustand, jetzt muß nach dem Recht hart und rasch zugeschlagen werden, das ist die Diktatur der Volksdemokratie … die Massen sind zu mobilisieren, eine große Schlacht ist zu organisieren, um große und wichtige Fälle zu packen! “ Nach Sondervorschriften von 1983 sollte konzentriert auf die größeren Städte „ein harter Schlag gegen Gesellschaft und Ordnung gefährdende Verbrecher geführt werden “. Der „harte Schlag “ wurde von zwei Konferenzen der Politjuristischen Ausschüsse und der Polizeibehörden auf zentraler und Provinzebene im Juli und August 1983 generalstabsmäßig geplant. Innerhalb knapp eines Jahres wurden ab August über eine Million Straftäter festgenommen, 975.000 vor Gericht gestellt und 861.000 verurteilt, davon 24.000 zum Tode, 678.000 zu Arbeitslager; 169.000 kamen in polizeiliche Arbeitserziehung. Beispiel: Der Parteisekretär eines Großunternehmens besprach ein-, zweimal im Monat mit einem Polizisten die Sicherheitslage im Unternehmen. Einmal gab es damals nichts weiter zu besprechen; so erzählte der Sekretär dem Polizisten, worüber sich gerade das ganze Unternehmen amüsierte: Zwei junge Arbeiter waren eng befreundet. Der eine sah sehr gut aus und wurde von den Mädchen umschwärmt. Der andere war todhäßlich, fand keine Freundin und bat deshalb seinen Kumpel um Hilfe. Der fragte, auf wen denn der Freund besonders sein Auge geworfen habe. Der nannte ein bestimmtes Mädchen; kein Problem, versicherte der Freund, ich lad die heute abend aufs Zimmer ein, du versteckst dich vorher unterm Bett, ich geh unter irgendeinem Vorwand hinaus, und dann siehst du zu, wie du mit ihr zurechtkommst. Die beiden führten diesen idiotischen Plan tatsächlich aus, der Schöne verließ den Raum, der Häßliche kroch unter dem Bett hervor und wollte sich neben das Mädchen setzen - das aber hieb ihm eine ‘runter, lief schreiend hinaus und erzählte die Geschichte überall entrüstet herum. Alles lachte, der Parteisekretär lachte auch, als er die Geschichte erzählte. Der Polizist lachte nicht; er hatte, was der Sekretär nicht wußte, eine Quote zu erfüllen. Er nahm die beiden Freunde fest, sie wurden unverzüglich wegen versuchter Vergewaltigung angeklagt, vom Gericht, das ebenfalls seine Quote zu erfüllen hatte, unverzüglich verurteilt und sofort hingerichtet. Der Parteisekretär schlief jahrelang sehr schlecht; die beiden jungen Leute geisterten durch seine Alpträume.

Es gab damals sehr viele solche Fälle. Bei der Polizei hieß es, der „harte Schlag “ habe „unser Denken befreit, uns neue Wege gezeigt “, und die Renmin ribao (Volkszeitung) berichtete, der „üble Geist “ in der Gesellschaft sei weggefegt. Tatsächlich zeigte die Statistik durchaus keine Abnahme der Straftaten, und der Gesetzgeber hob schließlich auch die Vorschriften wieder auf, die im „harten Schlag “ ein vereinfachtes Verfahren eingeführt hatten. Das vom „harten Schlag befreite Denken “ aber - gerichtet auf Geschwindigkeit und Effizienz, Paragraphenreiterei verachtend - wirkte nach, es wirkt immer stärker nach.

Nehmen wir die vorstehend beschriebenen Fälle.

Der Rechtsstaat beruht auf zwei Sätzen: Das Recht wird befolgt. Das Recht ist verläßlich.

Das Strafprozeßrecht bestimmt Fristen. Im Falle Gao und im Falle Ai hat die Polizei die vorgeschriebenen Fristen für die Unterrichtung von Angehörigen eines Festgenommenen und für die Dauer von Untersuchungshaft völlig mißachtet und ebenso die Vorschriften, die das Recht des Festgenommen auf anwaltlichen Beistand sichern. Die Polizei hat Gao und zunächst auch Ai schlicht verschwinden lassen. Sie hat in beiden Fällen außerdem mit der Unterwelt zusammengearbeitet, Menschen grausam zusammenschlagen lassen.

Im Fall der Jesusfamilien hat man sich anscheinend auf § 290 des chinesischen Strafgesetzbuches gestützt. Nach § 290 kann zu Strafen verurteilt werden, wenn „Gruppen die gesellschaftliche Ordnung derart schwerwiegend stören, daß Arbeit, Produktion, Geschäftsbetrieb, Unterricht oder Forschung nicht durchgeführt werden können und erhebliche Schäden verursacht werden “. Daß die Aktivitäten dörflicher Familiengemeinden zu derartigen Folgen führen, läßt sich kaum vorstellen. Daß die Behörden Eigentum dieser Bauern zerstörten bzw. wegnahmen, war dagegen eindeutig rechtswidrig.

§ 247 des chinesischen Strafgesetzbuches verbietet, Aussagen mit Folter zu erpressen. Alle dargestellten Fälle zeigen: § 247 steht nur auf dem Papier.

Das Recht wird nicht befolgt.

Ist das Recht verläßlich?

Im Fall Tan Zuoren und vielleicht auch im Fall Gao und im Fall der Jesusfamilien hat man „Aufstachelung zum Umsturz der Staatsgewalt “ (§ 105 Abs.2 des chinesischen Strafgesetzbuches) verfolgt. Man sagt also, daß diese Straftäter „mit Gerüchten, Verleumdungen oder auf andere Weise “ - also: auf irgendeine Weise - „zum Sturz de Staatsgewalt, zum Umsturz der sozialistischen Ordnung aufstacheln. “ Die Aktivitäten der Jesusfamilien, also die Organisation von Kollektiven wie in den Volkskommunen, enthusiastische Gesänge, „Zungenreden “ und Gebete an den Gott der Protestanten stacheln also zum Sturz der Regierung und/oder der Ordnung der ihr zugrundeliegenden Ideologie auf. Daß Tan Zuoren diskutiert hat, wie man einer geschichtlichen Tatsache gedenken könnte, an welche die Regierung nicht denken mag, stachelt also zum Sturz der Regierung und/oder der Ordnung der ihr zugrundeliegenden Ideologie auf.

Einfacher gesagt, dies Verbrechen begeht, wer in irgendeiner Weise irgendwelche Gedanken zum Ausdruck bringt, welche der Regierung nicht zusagen.

§ 105 Abs. 2 ist ein außerordentlich brauchbares Werkzeug. Deshalb haben solche Werkzeuge im In- und Ausland eine lange Geschichte. Nach dem Gesetz des chinesischen Kaiserreichs war zuzuschlagen gegen jeden, der mit wilden Reden die Massen verführte, selbst gegen den Kaiser: 1897 hatte der Guangxu-Kaiser die Gründung der Großen Lehrhalle der Hauptstadt (aus der später die Peking-Universität wurde) genutzt, um die Jugend aufzufordern, „zwei Banditen aus ihren Herzen zu jagen “, nämlich Heuchelei und Konservativismus. „Wenn heute unsere hohen Beamten das Land mit Heuchelei regieren, den Mund voll nehmen mit Menschlichkeit, Anstand und Tugend, ändert das irgendwas an der Korruption, dem Landraub, daran, daß Menschen auf der Suche nach Brot Tausende von Meilen durch das Land irren? Die hohen Beamten glauben, daß man ausländisches Gerät nicht studieren muß, nicht studieren kann. Aber auf der Welt gibt es nichts, was für immer gilt. Wenn es im Reiche nicht mehr so weiter geht, dann geht es anders weiter, dann ändern sich die Dinge. “ Kurz, er forderte die Jugend auf, sich über Neues ihr eigenes Urteil zu bilden. Die hohen Beamten und die alte Kaiserin Cixi nahmen ihn vernünftigerweise fest. so daß er seinen Traum von einer Änderung des Rechts nicht fortspinnen konnte. Nach der Revolution von 1911/12 hob die neue Regierung unvernünftigerweise die Vorschrift der Kaiserzeit gegen die wilden Reden auf, aber die Guomindang korrigierte 1928 diesen schweren Fehler. und verkündete, daß als Konterrevolutionär zu bestrafen war, wer propagierte, was nicht mit der Ideologie übereinstimmte, die der Guomindang-Regierung zugrundelag. Nach Gründung der Volksrepublik 1949 verkündete deren Grundgesetz, das Gemeinsame Programm, daß die Denk-, Redens- und Glaubensfreiheit des Volkes gewährleistet wurden, und daß der Staat die Unterdrückung der Konterrevolutionäre gewährleistete, und dabei blieb es bis 1998; dann wurde das Wort „Konterrevolution “ zwar aus dem Gesetz gelöscht, aber am Inhalt des Gesetzes änderte das nichts. Für die Herrschenden sind solche Vorschriften eben ein sehr eleastisches, sehr bequemes Werkzeug. Aber kann man vom Standpunkt der Beherrschten her dieses nach Belieben gegen jeden unabhängigen Gedanken einsatzbare Werkzeug, kann man Vorschriften wie diesen § 105 Abs. 2 als verläßliches Recht bezeichnen?

In der Kulturrevolution haben die von Zhou Enlai gesteuerte „Zentrale Fallgruppe “ und die ihr unterstehenden Fallgruppen tieferer Ebenen dies Werkzeug genutzt, um alle möglichen „Reaktionäre “ zu überprüfen, „Konterrevolutionäre “ festzustellen und mit der „Massenlinie “ „Bekämpfungsversammlungen “, „Urteilsversammlungen “ usw. zu organisieren, um Beschlüsse zur Unterdrückung von mehr als 10 Millionen Konterrevolutionären zu propagieren. Nach der Konterrevolution wurden die „Fallgruppen “ beseitigt. In der Verfassung steht nun wieder, daß „die Gerichte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen urteilen “. Die Parteikomitees der verschiedenen Ebenen bestellten freilich wieder „politjuristische Ausschüsse, um die einheitliche Führung der politjuristischen Arbeit durch die Parteikomitees zu stärken “. Diese Ausschüsse beschränkten sich aber auf das „Studium “ - die Propagierung und Diskussion - der Parteirichtlinien, sie mischten sich nicht in Einzelfälle. Um die Trennung von Partei und Staat zu betonen, wurden sie 1988 in „Politjuristische Führungszellen “ umgenannt. 1990 aber erhielten sie den alten Namen zurück, das von ihnen „einheitlich geführte Studium “ nahm bei den Justizbehörden - Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte - immer mehr Zeit in Anspruch und wurde zunehmend konkreter, sie begannen, die Arbeit auch in wichtigen Einzelfällen „einheitlich “, d.h. unter Zusammenfassung von Poluei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu führen. Als Hauptprinzip betonte und betont das „Studium “ die Führung der Partei. Da die Gerichten und Staatsanwaltschaften neben dem „Studium “ noch zur Verfügung stehende Zeit immer mehr abnahm, wuchs ihre Arbeitslast erheblich, sie neigen daher zunehmend dazu, sich solcher Führung zu überlassen und vom „unabhängigen Urteilen “ und Untersuchen abzusehen. Überdies wird bei der Bewertung der Arbeit der Justizorgane besonders auf „Effizienz “ geachtet; die besten Noten bekommt, wer möglichst viele Fälle möglichst rasch erledigt. Dieser Bewertungsmaßstab verstärkt noch die Tendenz, sich blind den Direktiven von oben zu unterwerfen.

Wie in dem von Prof. He beschriebenen „Chongqing-Modell “ werden, um die Führung aller juristischen Aktivitäten durch die Partei noch zu verstärken, neuerdings in einigen Gebieten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zusammenfassende Leitungsorgane zur „einheitlichen Führung “ eingesetzt. Wie He zu Recht betont, verstößt das klar gegen das Justizmodell der Verfassung. Es stellt das die Äußerung abweichender Ansichten nicht zulassende Kommandoprinzip der Kulturrevolution wieder her, es ersetzt Rechtsherrschaft durch Menschenherrschaft. Kommandoprinzip und absoluter Vorrang der Führung sind der Nährboden von Kriecherei und Korruption. Der berühmte Zivilrechtslehrer Liang Huixing hat die Gerichte bereits als „Katastrophengebiet der Korruption “ bezeichnet. Da die Rechtsprechung sich einen derart schlechten Ruf erworben hat, erhofft man von ihr auch keinen Schutz für unabhängige Gedanken. In der Terminologie der Kulturrevolution: Gerichte können nicht mehr zu unabhängigen Königreichen werden. Im Internet ist bereits vorgeschlagen worden, das westliche und sowjetische Justizmodell aufzugeben und die Gerichte durch Massenversammlungen zu ersetzen. Natürlich müssen solche Urteilsversammlungen vorbereitet und gelenkt werden. Führung über Alles! Das Volk darf rote Lieder singen und Treuetänze tanzen.

Das Recht ist nicht mehr verläßlich. Der Verfall der Rechtsordnung wird immer schlimmer. Auf den alten Geschichten in diesem Buch liegt kein Staub mehr.

Ministerpräsident Wen Jiabao sagte vor kurzem: „ Gegenwärtig die größte Gefahr ist die Korruption. Korruption kann man nur durch die Reform der Ordnungen und Strukturen ihren Nährboden nehmen. Ich weiß sehr wohl, was in den Herzen der Menschen vorgeht. Dem abzuhelfen, was das Volk verabscheut, zu verwirklichen, was das Volk erhofft, dazu müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Das Volk muß die Regierung kritisieren und überwachen können! “ - Muß man da nicht befürchten, daß die konservativen Heuchler eine neue Cixi finden?

Ich bewundere und bange um die chinesischen Kollegen, die mit so großem Mut für die Herrschaft des Rechts eintreten. Wenn ich sehe, wie europäische Chinaforscher gleichgültig über jede Art von Unmenschlichkeit und Rechtsbruch hinwegsehen oder sie noch mit Kommentaren wie „So sind die Chinesen! “ oder „China muß regierbar bleiben! “ begleiten, dann schäme ich mich in Grund und Boden.
                  
                    
Recht geht aus dem Herzen hervor und geht vom Herzen her unter.                   
                    
Anmerkungen

* Z.B.//www.zuoxuan.com/zqwz/gszq/zq03.asp

** Näher //en.wikipedia.org/wiki/Kilgour-Matas_report

*** Die Politjuristischen Ausschüsse (Zhengfawei) der Parteikomitees aller Ebenen vom Kreis aufwärts sind ständige Organe, welche die „politisch-juristischen Abteilungen “ ihrer Ebene anleiten und ihre Arbeit überwachen sollen. Zu den „politisch-juristischen Abteilungen “ gehören Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Justizbehörden, Staatssicherheit und bewaffnete Polizei. Die politjuristischen Ausschüsse sind ihrem Parteikomitee und der gleichen Ausschuß der nächsthöheren Ebene berichtspflichtig und unterliegen deren Weisungen, bilden also eine Hierarchie unter dem Politjuristischen Ausschuß des Zentralkomitees der KP. Unter dem jetzigen Namen besteht der Zentrale politjuristische Ausschuß seit 1980, Vorgänger wurden seit 1958 von Peng Zhen (1902-97), in der Kulturrevolution (als „Zentrale Fallgruppe “) von Zhou Enlai, dann von Wang Dongxing geleitet, nach der Kulturrevolution bis 1982 wieder von Peng Zhen. Sein Sohn Fu Yang leitet das Pekinger Kangda-Anwaltsbüro, zu dem Li Zhuang gehört.
                  
                    
Vgl.//zh.wikipedia.org/wiki/政法委, //www.chinapeace.org.cn/static/e11324/11324.htm.